Elternausschuss
Mitglieder
Die Mitglieder des Elternausschusses und ihre Vertreter werden von den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder in einer Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses beträgt das Doppelte der Anzahl der Gruppen in der Kindertagesstätte, mindestens jedoch drei. Jede Gruppe der Kindertagesstätte soll im Elternausschuss vertreten sein.
Aufgaben des Elternausschusses
Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte.
Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme von Kindern, Öffnungs- und Ferienzeiten, Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Programme, baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen, Gruppengrößen und Personalschlüsseln.
Gruß des Elternausschusses
Wir sind für alle Arten von Anregungen und Kritik offen. Sie können uns persönlich beim Bringen oder Abholen Ihrer Kinder ansprechen, oder nutzen Sie den Elternbriefkasten im Flur, oder wer es gerne moderner möchte, kann uns über das Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen.